Förderrichtlinien

1. Antrag auf Förderung

Der Erstantrag soll beinhalten:

– Begründung des Antrags auf einer Seite, – Lebenslauf mit Alter, Familienstand, Foto und schulischem wie beruflichem Werdegang, – Studienrichtung und –ziel, – Finanzielle Situation mit einer eidesstattlichen Erklärung zu Bafög oder anderen finanziellen Förderungen, – Angaben zu sozialem Engagement.

Der Erstantrag von Studierenden soll zudem enthalten:

– Prüfungsordnung des derzeitigen Studiengangs und Kopien bisheriger Schul- und Berufsabschlusszeugnisse sowie gegebenenfalls bereits geleisteter Prüfungen im Studium, – gegebenenfalls Angaben zu Gründen für Wechsel von Studienrichtung oder Studienschwerpunkt.

Anträge auf Weiterförderung sind jährlich einzureichen und sollen beinhalten:

– Prüfungsordnung und Nachweise über geleistete Prüfungen im Studium während der Förderzeit, – gegebenenfalls Angaben zu Gründen für Wechsel von Studienrichtung und Studienschwerpunkt.

2. Förderungssatz:

Förderungsbetrag bei zusätzlichen anderen Stipendien:

Stipendiaten, die eine andere finanzielle Förderung erhalten, wie beispielsweise durch das Bafög, werden durch die Siegfried Schulte Stiftung mit maximal dem Höchstsatz des abzugsfreien zusätzlichen Betrags, der beim Bafög nicht angerechnet wird, gefördert.

Dies sind Stand 08.2015:
EUR 300,00 pro Monat.

Der Förderungsbetrag bei finanzieller Förderung nur durch die Siegfried Schulte Stiftung beträgt
EUR 600,00 pro Monat.

Der Förderungsbetrag ist rückerstattungsfrei.

Bei Falschangaben, beispielsweise zur finanziellen Situation oder den Prüfungsleistungen, ist der gesamte Förderungsbetrag zurückzuerstatten. Die Rückerstattungsmodalitäten sind im Einzelfall festzulegen.

3. Förderungsdauer

Grundsätzlich ist eine Förderung vom Start des Studiums bis zum Ende der Bachelorarbeit möglich.

Der Bewilligungszeitraum ist abhängig vom Studiensemester, in dem der Antrag gestellt wird:

– Bei Antragstellung in den ersten beiden Studiensemestern endet der Bewilligungszeitraum zwei Monate nach dem Ende des zweiten Semesters. – Bei Antragstellung ab dem 3. Semester endet der Bewilligungszeitraum zwei Monate nach Ende des Semesters, in dem der Antrag gestellt wurde. – Für das Semester, in dem die Bachelor-Arbeit erstellt wird (i. d. R. im 6. Semester) ist ein gesonderterAntrag zu stellen.

Folgeanträge sind für eine weitere Förderung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen, was formlos durch einfaches Schreiben mit der Bitte auf weitere Förderung gemäß dem bisherigen Förderungsantrag erfolgen kann mit den vorstehend am Ende von Punkt 1 genannten Angaben, die bei einem Folgeantrag zu machen sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn mehr als ein Fach des Regelstudienplans aus dem oder den laufenden, bereits geförderten Semester(n), das mit einer Prüfung abzuschließen ist, nicht bestanden oder an der Prüfung nicht teilgenommen wurde. In diesem Fall ist mit Nichtbestehen oder Nichtteilnahme an einer Prüfung eines zweiten Fachs unverzüglich ein ausführlicher Folgeantrag zu stellen, in dem hierauf ausdrücklich hinzuweisen ist. Beim danach nächsten Folgeantrag muss mindestens eine der beiden nicht erbrachten Prüfungsleistungen dann bestanden und nachgewiesen sein.

Um die (Weiter-)Förderung zu gewährleisten, ist der/die Studierende aufgefordert,

  • 1 x jährlich bis zum 31. Oktober einen Leistungsnachweis / Notenspiegel zu erbringen und
  • 2 x jährlich eine Studienbescheinigung einzureichen.

4. Ende der Förderung

Die Förderung und damit die Zahlungen enden:

– mit dem Ende des Bewilligungszeitraums (Folgeantrag ist möglich), – bei Studienende am Ende des Monats der Exmatrikulation, – bei Studienabbruch zum Zeitpunkt des Abbruchs, – bei Falschangaben zum Zeitpunkt der Feststellung.

Folgeanträge sind bei bewusster Täuschung nicht möglich.

5. Förderkriterien

Da die Siegfried Schulte Stiftung insbesondere Studierende, die sich über den zweiten Bildungsweg für ein ingenieurwissenschaftliches Studium qualifiziert haben, fördert, spiegelt sich dies bei der Auswahl und damit den Förderkriterien wider. Die Kriterien sind insbesondere das Alter des Bewerbers, sein Familienstand, der Weg zur Erlangung der Hochschulreife, seine bisherige praktische Tätigkeit und die finanzielle Situation beim Studium, wenn er kein Stipendium erhielte, sowie die Art und Weise des sozialen Engagements.